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Amtliche Bekanntmachung des Kreises Ostholstein

Wiedervernässung des Pansdorfer Moors

Amtliche Bekanntmachung, Kreis Ostholstein.

Der Fachdienst Boden- und Gewässerschutz des Kreises Ostholstein hat

für einen Antrag der Gemeinde Ratekau

auf Wiedervernässung des Pansdorfer Moors

nach § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG-

festgestellt, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24.02.2010 (UVPG) nicht besteht.

Die Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG erfolgt auf der Internetseite des Kreises Ostholstein www.kreis-oh.de und durch Veröffentlichung dieses Hinweises in der Zeitung.

Eutin, 19.12.2022

Kreis Ostholstein

Der Landrat

als untere Wasserbehörde

Fachdienst Boden- und Gewässerschutz

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