Der Fachdienst Boden- und Gewässerschutz des Kreises Ostholstein hat
für einen Antrag der Gemeinde Ratekau
auf Wiedervernässung des Pansdorfer Moors
nach § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG-
festgestellt, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24.02.2010 (UVPG) nicht besteht.
Die Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG erfolgt auf der Internetseite des Kreises Ostholstein www.kreis-oh.de und durch Veröffentlichung dieses Hinweises in der Zeitung.
Eutin, 19.12.2022
Kreis Ostholstein
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz