Für einige Personen gibt es aber auch Ausnahmen.
Für Verbreitungsgebiete besonders gefährlicher Varianten des Coronavirus soll möglicherweise schon ab Samstag eine weitgehende Einreisesperre gelten.
Befristung bis 17. Februar
Das geht aus einem neuen Verordnungsentwurf hervor, mit dem sich am Freitag das Kabinett befasst und der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin ist eine Befristung bis zum 17. Februar vorgesehen. Ausnahmen sollen für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie für den Warenverkehr gemacht werden.
Über fünf Länder als Virusvarianten-Gebiete eingestuft
Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die neuen Einreiseregeln bereits am Donnerstag angekündigt. Nach derzeitigem Stand sollen sie für Großbritannien, Irland, Portugal, Brasilien und Südafrika sowie ab Sonntag auch für Lesotho und Eswatini im südlichen Afrika gelten. Diese Länder sind von der Bundesregierung als sogenannte Virusvarianten-Gebiete eingestuft worden.
Ausnahmen nur in wenigen Fällen
Nach dem Entwurf für das Kabinett, an dem noch Änderungen möglich sind, sollen Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen ab Samstag aus den genannten Gebieten keine Personen mehr nach Deutschland befördern dürfen. Ausnahmen werden nicht nur für den Frachtverkehr und die in Deutschland lebenden Menschen gemacht, sondern auch für die Beförderung von medizinischem Personal, Ambulanzflüge, den Transport von Transplantationsorganen und Beförderungen aus dringenden humanitären Gründen gemacht. Auch Transitpassagiere sollen ausgenommen werden, genauso wie Crews von Luftfahrzeugen und Schiffen.
Gesundheits- und Innenministerium arbeiten gemeinsam
Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte der dpa, dass das Innenministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium «einen Verordnungsentwurf erarbeitet und im Ressortkreis vorabgestimmt» habe. Dieser Entwurf werde derzeit zur weiteren formellen Beschlussfassung vom Gesundheitsministerium, das hier federführend sei, finalisiert.