«Den meisten Verfahren liegen Verstöße gegen das Abstandsgebot zugrunde», sagte der Sprecher des Einwohnerzentralamtes, Matthias Krumm, der Deutschen Presse-Agentur. Hierzu wurden bislang 9929 Verfahren eröffnet. Die diesbezüglichen bisherigen Einnahmen belaufen sich auf 870 790 Euro. Personen, die an öffentlichen Orten nicht den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, müssen laut Bußgeldkatalog zur Corona-Eindämmungsverordnung bis zu 150 Euro zahlen.
Keine Verstöße gegen das Gebot der Absonderung
Die Anzahl der bearbeiteten Verfahren wegen des Verstoßes gegen die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung beträgt 1711. Die bisherigen Einnahmen belaufen sich hierbei auf 69 799,50 Euro. «Zu Quarantänebrechern beziehungsweise Verstößen gegen das Gebot der Absonderung sind bislang keine Anzeigen erfasst», sagte Krumm.