Dabei sei der Angeklagte weder als Arzt oder Apotheker zugelassen gewesen, noch habe er eine Genehmigung für die Herstellung des Mittels in seinem Labor gehabt (Az. 624 KLs 8/19).
Über 1,9 Millionen Einnahmen durch Betrug
Die Besteller hätten jeweils ein Formular ausfüllen müssen, in dem sie wahrheitswidrig angaben, das Medikament selbst hergestellt zu haben. Auf diese Weise sollte das Arzneimittelgesetz umgangen werden. Die Staatsanwaltschaft geht von 400 Lieferungen aus, durch die der Angeklagte über 1,9 Millionen Euro eingenommen habe.
Zur Herstellung ist Genehmigung nötig
Das Mittel GcMAF dürfe von Ärzten und Heilpraktikern individuell für Patienten hergestellt und verabreicht werden, erklärte ein Gerichtssprecher. Es werde zur Immuntherapie eingesetzt, darum sei der Nachweis der Wirksamkeit schwierig. Für die Produktion des Mittels zur intravenösen Gabe sei in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich.