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Tod in Ostsee vorgetäuscht: Haftbefehl aufgehoben

Ein Schild "Landgericht" und "Staatsanwaltschaft" ist am Gerichtsgebäude in Kiel zu sehen (Foto mit Fisheye-Optik). Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild
In diesem Beitrag: Dringender Tatverdacht ist entfallen Er versteckte sich auf dem Dachboden Versicherungsbetrug in 14 Fällen Verurteilung vermutlich nur in einem Fall Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Haft
Kiel (dpa). Ein Mann täuscht seinen Tod auf der Ostsee vor. Nun befindet sich der Angeklagte in einem Betrugsprozess wieder auf freiem Fuß.

Dringender Tatverdacht ist entfallen

Im Betrugsprozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat das Kieler Landgericht den Haftbefehl gegen den Hauptangeklagten aufgehoben und die Entlassung des Mannes aus der Untersuchungshaft verfügt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Demnach «liegt ein tragfähiger Haftgrund aus Sicht der Kammer nicht mehr vor, da nach derzeitigem Verfahrensstand der dringende Tatverdacht überwiegend entfallen ist», sagte der Sprecher. Die Entscheidung fiel nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am Mittwoch. Die Anklage kündigte Beschwerde gegen den Beschluss an. Das Urteil wird am 10. Februar (10.00 Uhr) erwartet. (Az.: 5 KLs 597 Js 18484/20)

Er versteckte sich auf dem Dachboden

Der Mann hatte im Oktober 2019 seinen Ertrinkungstod durch ein Motorbootunglück vorgetäuscht. Danach versteckte er sich monatelang. Anfang Mai 2020 wurde er im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt (Niedersachsen) auf dem Dachboden festgenommen.

Versicherungsbetrug in 14 Fällen

Der 53-jährige Angeklagte, seine gleichaltrige Ehefrau und dessen 87-jährige Mutter müssen sich wegen versuchten Versicherungsbetrugs in 14 Fällen verantworten. Sie wollten demnach durch den angeblichen Tod 4,1 Millionen Euro kassieren.

Verurteilung vermutlich nur in einem Fall

Das Gericht ließ bereits vergangene Woche in einem rechtlichen Hinweis erkennen, dass es nur in einem Fall zu einer Verurteilung kommen könne. Lediglich in diesem Fall könne festgestellt werden, dass die Angeklagten schon mit der Einreichung der einfachen Todesmeldung glaubten, dies reiche für die unmittelbare Auszahlung der Versicherungssumme aus. Dies wäre Voraussetzung für eine Verurteilung wegen versuchten Versicherungsbetrugs. In den anderen 13 Fällen wären demnach Freisprüche zu erwarten.

Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Haft

Die Verteidiger hatten in allen Fällen auf Freispruch plädiert, weil die Angeklagten in – straflosen – Vorbereitungshandlungen steckengeblieben seien. Demgegenüber forderte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Versicherungsbetrugs vier Jahre Haft für den Mann und zwei Jahre und zehn Monate für seine Frau. Das Verfahren gegen die Mutter wurde abgetrennt.

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