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Unter einem Vorwand wird die Zahlung einer hohen Kaution verlangt

Die Polizei warnt vor Schockanrufen

Gegenwärtig kommt es in Lübeck und Ostholstein erneut vermehrt zu Schockanrufen. Dies teilt jetzt die Polizeidirektion Lübeck mit. / Symbolbild: Pixabay
Ostholstein. Gegenwärtig kommt es in Lübeck und Ostholstein erneut vermehrt zu Schockanrufen. Dies teilt jetzt die Polizeidirektion Lübeck mit.

Gegenwärtig (16. Januar 2023) kommt es in Lübeck und Ostholstein erneut vermehrt zu Schockanrufen. Dies teilt jetzt die Polizeidirektion Lübeck mit. Den Angerufenen wird erklärt, dass ein Familienmitglied einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und nun eine hohe Kaution zur Abwendung der Inhaftierung gezahlt werden müsse.

Betroffen sind vornehmlich ältere Menschen

Die Anrufer geben sich dabei entweder als Angehöriger der Polizei oder als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft aus. Betroffen sind vornehmlich ältere Menschen. Unter dem genannten Vorwand wird die Zahlung einer hohen Kaution verlangt. Insgesamt liegen der Polizei allein vom heutigen Tage acht Fälle aus Lübeck und Stockelsdorf vor, in denen hohe fünfstellige Beträge gefordert wurden. Zu einer Auszahlung ist es bislang nicht gekommen.

Die Polizei erinnert an die richtigen Verhaltensweisen

Daher erinnert die Polizei hier abermals an die richtigen Verhaltensweisen, wenn Sie Opfer eines solchen Anrufs werden:

  • Kontaktieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen und hinterfragen die Richtigkeit eventueller Forderungen.
  • Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über persönliche Lebensverhältnisse, persönliche Daten oder Ihre finanzielle Situation.
  • Seien Sie grundsätzlich skeptisch gegenüber fremden Personen.
  • Bewahren Sie keine großen Bargeldbeträge zu Hause auf.
  • Die Polizei verlangt am Telefon niemals Überweisungen auf ein Konto oder die Übergabe von Bargeld.
  • Lassen Sie sich den vollständigen Namen des anrufenden Polizisten sowie dessen Dienstort und Rückrufnummer geben und legen Sie dann auf. Im Zweifel kontaktieren sie die Polizei über
    110 oder die nächstgelegene Dienststelle und hinterfragen dort den Anruf.
  • Die Zahlung einer Kaution ist in Deutschland nicht üblich.
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