Die geänderte Düngeverordnung des Landes Schleswig-Holstein tritt am heutigen Freitag, dem 18. November 2022 in Kraft. Das Land leistet somit seinen Beitrag zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes. Um rückwirkende EU-Strafzahlungen wegen des Verstoßes Deutschlands gegen die EU-Nitratrichtlinie zu vermeiden, hatte die Bundesregierung das Verfahren zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete – der sogenannten „roten Gebiete“ – und eutrophierten Gebiete durch die Länder vereinheitlicht und auf kurzfristige Anpassung bis Ende November auf Landesebene gedrängt.
Die Karte ist online einsehbar
Die neue Kulisse der nitratbelasteten Gebiete ist unter folgendem Link veröffentlicht https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/feldblockfinder/index.html?lang=de#/. Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Landesdüngeverordnung (FAQs) fgibt es unter Landwirtschaft in Schleswig-Holstein – Landesdüngeverordnung 2022.