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Zweittermin nach Erstimpfung mit AstraZeneca sollte wahrgenommen werden

„Die Impfung wird gewährleistet“

Fehmarn. „Weiterhin gilt, dass alle zugelassenen Impfstoffe wirksam gegen Infektionen sind und sehr gut gegen schwere Krankheitsverläufe schützen."

Die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) und das Gesundheitsministerium rufen dazu auf, gebuchte Impftermine auch wahrzunehmen. Bekanntlich hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Empfehlung zur heterologen Impfung nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca herausgegeben. Jetzt herrscht bei einigen Menschen, die die Erstimpfung in einer Arztpraxis vornehmen ließen, Verunsicherung bezüglich des Vorgehens bei der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

4 bis 12 Wochen nach der Erstimpfung

„Die Impfung wird gewährleistet“, betonen KVSH und Gesundheitsministerium in einer gemeinsamen Erklärung. „Grundsätzlich gilt, wenn Bürgerinnen und Bürger einen Zweittermin bei ihrer Arztpraxis haben, dann sollte dieser ganz normal wahrgenommen werden. Geimpfte müssen nicht eigenständig versuchen, sich auf anderem Wege eine Zweitimpfung zu organisieren. Die heterologe Impfung kann vier bis zwölf Wochen nach der (AstraZeneca-)Erstimpfung erfolgen.“

Ständiger Austausch und gegenseitige Unterstützung

Bei der Organisation der Impfungen stehen die Kassenärztliche Vereinigung und das Gesundheitsministerium in einem ständigen Austausch und unterstützen sich gegenseitig: „So wird sichergestellt, dass alle Personen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können.“

Registrierung, Buchung, Stornierung

Sie teilen mit, dass in den Impfzentren alle Personen wie gebucht ihre Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ehalten. Auf Wunsch kann die Impfung jedoch auch mit einer AstraZeneca-Impfung abgeschlossen werden. Nähere Informationen zur Registrierung, Buchung und Stornierung von Impfterminen können auf den Seiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung eingesehen werden.

Appell an die Betroffenen

Sowohl das Gesundheitsministerium als auch die KVSH wenden sich daher mit dem Appell an die Betroffenen: „Weiterhin gilt, dass alle zugelassenen Impfstoffe wirksam gegen Infektionen sind und sehr gut gegen schwere Krankheitsverläufe schützen. Haben Sie Geduld oder nehmen Sie auch als Zweitimpfung den ursprünglich vereinbarten Impftermin wahr, sofern Ihnen nicht durch die Praxis ein früherer Termin angeboten wird. Nur so wird sich die Situation schnell entspannen.“

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