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Bundesverwaltungsgericht erklärt Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig

Madsen: „Chancen der Fehmarnbeltquerung nutzen“

Minister Claus Ruhe Madsen: „Ich appelliere an alle, die Chancen, die die Feste Fehmarnbeltquerung für die Region bietet, zu nutzen.“ / FOTO: HILKE HAHN-WOLFF (Archiv)
Fehmarn. Minister Claus Ruhe Madsen: „Ich appelliere an alle, die Chancen, die die Feste Fehmarnbeltquerung für die Region bietet, zu nutzen.“

Minister Claus Ruhe Madsen: „Mit Bestätigung des Planänderungsbeschlusses durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht sind alle verfahrensrechtlichen Hindernisse beseitigt. Ich appelliere an alle, die Chancen, die die Feste Fehmarnbeltquerung für die Region bietet, zu nutzen.“

Minister Madsen zufrieden mit dem Urteil

Claus Ruhe Madsen, Schleswig-Holsteins Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, zeigte sich am heutigen Mittwochnachmittag, dem 14. Dezember 2022, zufrieden mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und stellte klar, dass mit der heutigen Entscheidung der weiteren Umsetzung des Projekts keine Hindernisse mehr im Weg stehen: Es sei beeindruckend, wie der nördliche Nachbar Dänemark dies umsetze und die Insel Lolland hiervon schon heute profitiere. 

Planänderungsbeschluss für rechtmäßig erklärt

Nach der mündlichen Verhandlung am 7. Dezember 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht heute – am 14. Dezember 2022 – durch die Vorsitzende Richterin des 9. Senats auch den Planänderungsbeschluss vom 1. September 2021 für rechtmäßig erklärt. In diesem Verfahren ging es um die naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG und die Anordnung von Maßnahmen zur Realkompensation für Eingriffe in Riff-Flächen im Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung, die erst spät im laufenden Hauptsacheverfahren nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses entdeckt worden waren.

Vorgehensweise des APV nicht zu beanstanden

Das Amt für Planfeststellung Verkehr in Kiel hat – wie im Hauptsacheverfahren zugesagt – in diesem sogenannten Planänderungsverfahren den Eingriff bewertet. Dieser besteht in dem Verlust bzw. der temporären Beeinträchtigung von Riffen nördlich der Insel Fehmarn im Bereich der Tunneltrasse; hierfür waren zusätzliche Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Es wurde die Einbringung von geeigneten Steinen zur Aufwertungen von Riffflächen im Bereich der Sagasbank einschließlich eines Monitorings zur Herstellungskontrolle angeordnet. Dieser Festlegung ist das BVerwG vollumfänglich gefolgt. In seiner kurzen mündlichen Begründung machte die Vorsitzende deutlich, dass die Vorgehensweise des APV nicht zu beanstanden sei. 

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