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Auch Fehmarn und Heiligenhafen sind dabei

Mehr Möglichkeiten, schneller Wohnungen bauen lassen zu können

67 Kommunen in Schleswig-Holstein haben künftig mehr Möglichkeiten, um schneller Wohnungen bauen lassen zu können - darunter auch Fehmarn und Heiligenhafen. / SYMBOLFOTO: HILKE HAHN-WOLFF
Schleswig-Holstein. 67 Kommunen in Schleswig-Holstein haben künftig mehr Möglichkeiten, um schneller Wohnungen bauen lassen zu können - darunter auch Fehmarn und Heiligenhafen.

67 Kommunen in Schleswig-Holstein haben künftig mehr Möglichkeiten, um schneller Wohnungen bauen lassen zu können – darunter auch Fehmarn und Heiligenhafen. In 67 Kommunen in Schleswig-Holstein können künftig Maßnahmen auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes umgesetzt werden. Das Ziel ist, schneller Wohnraum schaffen zu können.

1.106 Städte und Gemeinden wurden bewertet

Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes ist die Identifikation von angespannten Wohnungsmärkten. Das Innenministerium hat alle 1.106 Städte und Gemeinden im Land mit Hilfe eines Gutachtens bewertet und 67 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne von § 201a Baugesetzbuch identifiziert.

Gemeindliches Vorkaufsrecht kann ausgeweitet werden

Das Kabinett in Kiel hat am heutigen Donnerstag, dem 10. Januar 2023, der sogenannten Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zugestimmt. Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind, können ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

Wohnraum für Einwohner/innen

„Wir gehen davon aus, dass wir eine belastbare und umfänglich abgestimmte Gebietskulisse haben“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. „Wir unterstützen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dabei, ihrer Daseinsvorsorge gerecht zu werden und Wohnraum zu schaffen, den ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend benötigen“, sagte die Ministerin.

Hohe Transparenz und direkter Vergleich

Zur Feststellung eines Gebiets mit angespanntem Wohnungsmarkt wurde ein Punkteverfahren gewählt. Den Gemeinden wurden anhand der maßgeblichen Indikatoren Punkte zugewiesen. Folgende fünf Indikatoren wurden zur Gebietsbestimmung herangezogen:

  • Status Mietpreise 2020 (Angebotsmieten)
  • Entwicklung Mietpreise (absolut, jährliche Änderung 2017 bis 2020)
  • Anteil der Mietwohnungsangebote preislich unterhalb des Landesdurchschnitts (2020)
  • Anteil der Angebote am (Mehrfamilienhaus-) Wohnungsbestand (2020)
  • Rechnerische Mietbelastung: Verhältnis von Einkommen und Mietniveau (2019)

Der Vorteil dieses Verfahrens ist eine hohe Transparenz und ermöglicht den direkten Vergleich der Kommunen.

Umfassende Abfrage bei den Kommunen

Zusätzlich gab es eine umfassende Abfrage bei den Kommunen, die zumindest Anspannungstendenzen aufzeigten. Diese Einschätzung der Gemeinden wurde berücksichtigt. Die „Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach 201a BauGB“ soll am 9. Februar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Einen Tag später sollen die Gemeinden auf die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes zurückgreifen können.

Die alphabetische Übersicht

Die alphabetische Übersicht über die identifizierten Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB:

1. Ahrensbök
2. Ahrensburg
3. Ammersbek
4. Bad Bramstedt
5. Bad Schwartau
6. Bad Segeberg
7. Bargfeld-Stegen
8. Bargteheide
9. Barmstedt
10. Barsbüttel
11. Bönningstedt
12. Bordesholm
13. Börnsen
14. Büsum
15. Dahme
16. Ellerau
17. Elmshorn
18. Fehmarn
19. Geesthacht
20. Glinde
21. Grömitz
22. Großhansdorf
23. Halstenbek
24. Hasloh
25. Heikendorf
26. Heiligenhafen
27. Helgoland
28. Henstedt-Ulzburg
29. Hörnum (Sylt)
30. Kaltenkirchen
31. Kampen (Sylt)
32. Kellenhusen (Ostsee)
33. Kiel
34. Laboe
35. Lauenburg/Elbe
36. List auf Sylt
37. Lübeck
38. Lütjensee
39. Neustadt in Holstein
40. Norderstedt
41. Oststeinbek
42. Pinneberg
43. Probsteierhagen
44. Quickborn (Kreis Pinneberg)
45. Ratekau
46. Reinbek
47. Reinfeld (Holstein)
48. Rellingen
49. Sankt Peter-Ording
50. Scharbeutz
51. Schenefeld (Kreis Pinneberg)
52. Schönberg (Holstein)
53. Siek
54. Stockelsdorf
55. Sülfeld
56. Sylt
57. Tangstedt (Kreis Stormarn)
58. Timmendorfer Strand
59. Tornesch
60. Trittau
61. Uetersen
62. Wedel
63. Wenningstedt-Braderup (Sylt)
64. Wentorf bei Hamburg
65. Wittdün auf Amrum
66. Wrixum
67. Wyk auf Föhr

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