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Neue Erkenntnisse im Fall zu dem eingekesselten und gefangenen Schweinswal vor Grömitz

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mann aus NRW

Der Schweinswal wurde gefangen gehalten. / Foto: Polizei (hfr)
In diesem Beitrag: Wenige Personen meldeten sich bislang "Gewicht der Straftat nicht so erheblich"
Fehmarn. Es gibt neue Erkenntnisse im Fall zu dem eingekesselten und gefangenen Schweinswal vor Grömitz. Darum wird der Mann nicht gezeigt:

Es gibt neue Erkenntnisse im Fall zu dem eingekesselten und gefangenen Schweinswal vor Grömitz. Am 9. Juli 2021 wurde der in Ostholstein tätige Seehundjäger darüber informiert, dass mehrere Erwachsene im Badegebiet von Grömitz einen kleinen Schweinswal eingekesselt und gefangen hatten, um ihn an der Wasseroberfläche zu halten. Die Lübecker Staatsanwaltschaft sowie die Wasserschutzpolizei Fehmarn ermitteln jetzt bekanntlich wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Wenige Personen meldeten sich bislang

Nur einige wenige Personen meldeten sich bislang und machten Angaben zu dem Vorfall. Darunter auch ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der mitteilte, er sei einer der Erwachsenen gewesen, die im Wasser bei dem Schweinswal waren. „Der Mann wird nunmehr als Beschuldigter in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geführt, und es wird ihm rechtliches Gehör zu dem Vorwurf einer Straftat gewährt werden“, teilt die Polizeidirektion Lübeck jetzt mit. „Bei dem Mann handelt es sich nicht um die mit einem Neoprenanzug bekleidete Person, die auf den bislang verpixelt veröffentlichten Fotos und dem Video abgebildet war.“

„Gewicht der Straftat nicht so erheblich“

Das Amtsgericht Lübeck hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Genehmigung der Öffentlichkeitsfahndung durch Veröffentlichung der unverpixelten Bilder und des Videos per Beschluss vom 26. Juli 2021 mit der Begründung abgelehnt, „weil das Gewicht der Straftat nicht so erheblich sein, dass der mit der Öffentlichkeitsfahndung verbundene intensive Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person angemessen und verhältnismäßig wäre.“ Sachdienliche Hinweise werden weiterhin unter der Rufnummer 0 43 71 – 50 30 860 und unter fehmarn.wspst@polizei.landsh.de entgegengenommen.

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