Radio Sundfunk Abo-Bereich
Fehmarn Heiligenhafen
Einloggen
Hauptzollamt Kiel

Zoll prüft Friseurhandwerk – Bundesweite Schwerpunktprüfung

Im Zuge einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Friseurhandwerk kontrollierten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel in 56 Friseurläden und Barbershops 136 dort arbeitende Beschäftigte.. / Foto: Hauptzollamt Kiel
Schleswig-Holstein. Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel kontrollierten in 56 Friseurläden und Barbershops 136 dort arbeitende Beschäftigte.

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, das Friseurhandwerk betreffend, kontrollierten am vergangenen Dienstag Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel in 56 Friseurläden und Barbershops 136 dort arbeitende Beschäftigte. Geprüft wurde in den Städten und Gemeinden Kiel, Rendsburg, Neumünster, Plön, Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Oldenburg, Fehmarn, Mölln, Lauenburg, Lensahn, Schwarzenbek, Geesthacht, Bad Oldesloe, Neustadt, Eutin, Ratzeburg, Ahrensburg und Reinfeld.

Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten

Die 52 Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck kontrollierten zusammen mit acht Beschäftigten der Landesfinanzbehörde die Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.

Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes in neun Fällen

Vor Ort ergaben sich in mehreren Betrieben erste Hinweise auf Verstöße. In neun Fällen besteht der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). In weiteren sechs Fällen ist zu prüfen, ob Leistungsmissbrauch vorliegt, da diese Arbeitnehmer*innen Sozialleistungen beziehen. In drei Fällen wurden Arbeitnehmer*innen ohne gültige Arbeitserlaubnis festgestellt.

Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung

Hier wurden in zwei Fällen gegen sie und ihre Arbeitgeber*innen Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis und Beihilfe zu illegaler Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis nach § 95 Abs.1 Nr.2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 95 (1) Nr.2 AufenthG i.V.m. § 27 StGB eingeleitet. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Zusätzlich wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III (SGB III) eingeleitet.

Es drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro

Sofern die Strafverfahren eingestellt werden, drohen den betroffenen Arbeitgeber*innen im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Den betroffenen Arbeitnehmer*innen drohen Geldbußen bis zu 5.000 EUR. „Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar diesen Jahres 9,82 Euro je Bruttostunde. Das gilt auch für das Friseurhandwerk“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel. „Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Mindestlohn, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsrecht eine Rolle“, so Oder weiter. Den Durchsuchungen schließt sich nun intensive Geschäftsunterlagenprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, Dies ist ein wichtiges Instrument insbesondere auch zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Dir gefällt dieser Artikel? – Es steckt viel Arbeit drin!
Wir bieten Ihnen und Euch exklusiven Journalismus. Bei uns stimmt die Qualität der Berichterstattung. Fake-News haben bei uns keine Chance. Wir sind rund um die Uhr im Bereitschaftsdienst. Im Journalismus gelten – wie in so vielen anderen Berufen – Sonn- und Feiertage nicht.
Warum wir das tun? Aus Überzeugung.
Weil wir diesen Anspruch an uns selber haben. Weil wir der Auffassung sind, dass gute journalistische Arbeit das eben verlangt. Weil wir es wichtig finden, Sie, liebe Leserinnen und Leser, zu jeder Zeit – und das meinen wir wörtlich – möglichst schnell und umfassend zu informieren. 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, das ganze Jahr über, auch an Sonn- und Feiertagen. Und weil wir mit Herzblut bei der Sache sind.
Unterstütze uns bei unserer täglichen Arbeit
JETZT UNTERSTÜTZEN
© 2020-2023 sundfunk.de