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Seit dem 1. Januar 2023

Geringere Kita-Beiträge für Eltern mit unteren und mittleren Einkommen

Seit dem 1. Januar 2023 greifen für zahlreiche Eltern mit geringen und mittleren Einkommen Entlastungen bei den Kita-Beiträgen. / Symbolbild: Pixabay
Schleswig-Holstein. Familienministerin Aminata Touré hat an Eltern mit unteren und mittleren Einkommen im Land appelliert, von den seit 1. Januar 2023 geltenden zusätzlichen sozialen Ermäßigungen Gebrauch zu machen.

Familienministerin Aminata Touré hat an Eltern mit unteren und mittleren Einkommen im Land appelliert, von den seit 1. Januar 2023 geltenden zusätzlichen sozialen Ermäßigungen Gebrauch zu machen. „Bitte informieren Sie sich über die neuen Möglichkeiten der finanziellen Entlastung und stellen Sie einen Antrag, wenn Sie berechtigt sein könnten. Vielfach erreichen Entlastungen Menschen nicht, weil sie keinen Antrag stellen“, sagte Touré am heutigen Mittwoch, dem 4. Januar 2023 in Kiel.

Die Sozialregelung wurde ausgeweitet

Seit dem 1. Januar greifen für zahlreiche Eltern mit geringen und mittleren Einkommen Entlastungen bei den Kita-Beiträgen. Die bereits existierende Sozialregelung wurde so ausgeweitet, dass Familien maximal 25 Prozent (anstelle von 50 Prozent) des Einkommens über der Einkommensgrenze für die (gedeckelten) Elternbeiträge einsetzen müssen. Die Regelung gilt bis 31. Juli 2023.

Eltern sollten Folgendes beachten

Sie verfügen über ein geringes Familieneinkommen und zahlen bislang Elternbeiträge in voller Höhe oder Ihr Kind wird neu in die Kita oder Kindertagespflegestelle aufgenommen?

Es kann eine Ermäßigung des Elternbeitrags oder eine Freistellung in Betracht kommen. Eltern können sich bei der Ermäßigungsstelle erkundigen und ggf. einen Antrag auf Sozialermäßigung stellen. Die Ermäßigungsstelle ist meist bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung angesiedelt, teilweise auch bei der Kreisverwaltung.

Kommunen blieb nur eine kurze Vorbereitungszeit

Da den Kommunen nur eine kurze Vorbereitungszeit blieb, um sich auf die Erweiterung der Sozialermäßigung und die damit verbundene Zunahme an Anträgen einzustellen, ist mit längeren Bearbeitungszeiten als gewohnt zu rechnen. Die während der Bearbeitungszeit zu viel gezahlten Elternbeiträge werden Eltern erstattet.

Sie sind bereits vollständig oder teilweise von Elternbeiträgen freigestellt? Dann ist kein neuer Antrag erforderlich. Im Falle der Teilermäßigung erhalten Eltern automatisch einen Bescheid. Diesem können sie den neuen – niedrigeren – Elternbeitrag entnehmen.

Vollständige Freistellung von Kita-Elternbeiträgen

Sie überlegen, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen? Familien, die diese Leistungen beziehen, werden auf Antrag vollständig von Kita-Elternbeiträgen freigestellt. Wenn Eltern diese Leistungen beantragen, sollten sie zeitgleich bei Ihrer Ermäßigungsstelle einen neuen Antrag auf Ermäßigung/Freistellung stellen. Sobald der Leistungsbescheid vorliegt, ist er bei der Ermäßigungsstelle nachzureichen. Eltern erhalten dann einen Freistellungsbescheid und zu viel gezahlte Elternbeiträge werden erstattet.

Mehr Haushalte sind wohngeldberechtigt

Zu beachten ist, dass seit dem 1. Januar mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind. Die Anspruchserweiterung beim Wohngeld geht mit einer erheblichen Belastung der Wohngeldstellen einher. Die Kommunen und das Land haben unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundes zur Erweiterung des Wohngeldanspruches mit den Vorbereitungen auf die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik begonnen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Verdreifachung der Antragszahlen zu einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten in vielen Wohngeldbehörden führen werden. Genauso kann es zu längeren Bearbeitungszeiten des Ermäßigungsantrags kommen. Selbstverständlich werden zu viel gezahlte Elternbeiträge nachträglich erstattet.

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