Dieses Wochenende (06. und 07. März) haben viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großenbrode einen Flyer der „Fa. Nord-West“ in ihrem Briefkasten erhalten. Hierauf wird angekündigt, dass am Dienstag ab 08.00 Uhr eine Abholung von Altmetall und Altgeräten erfolgen werde. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) führt dieses Unternehmen auf einer Liste von „schwarzen Schafen“, denen eine Sammlung untersagt wurde.
Spezielle Anforderungen an gewerbliche Sammlungen
Das LLUR hat auf seiner Internetseite die speziellen Anforderungen, an Träger von gewerblichen Sammlungen von Haushaltsabfällen in Schleswig-Holstein, veröffentlicht. Sofern sie nicht im Auftrag des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durchgeführt werden, sind derartige Sammlungen drei Monate vor Beginn direkt beim LLUR anzuzeigen. Dabei müssen verschiedene Angaben erbracht werden. Unter anderem Angaben zum Träger, Art und Umfang der Sammlung sowie zur Verwertung der gesammelten Abfälle.
Liste über illegale Sammlungen
Neben vielen seriösen Unternehmen gebe es auch einige sogenannte „Schwarze Schafe“. Diese haben ihre Sammlungen nicht angezeigt. Oder die Sammlung wurde ihnen untersagt – aber sie sammeln dennoch weiter. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Einschätzung, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, etwas zu erleichtern, hat das LLUR eine Liste erstellt. Auf dieser befinden sich in Schleswig-Holstein untersagte Sammlungen sowie Sammelankündigungen, bei denen der Träger der Sammlung nicht bekannt ist. Insgesamt umfasst die Liste 25 Seiten.
„Fa. Nord-West“ befindet sich auf Liste
Die „Fa. Nord-West“, die für Dienstag ihre Sammlungen in der Gemeinde Großenbrode angekündigt hat, befindet sich auf Seite 5 dieser Liste. Damit gehört sie zu den Unternehmen, denen eine Sammlung vom Landesamt untersagt wurde. Laut Flyer wolle man am Dienstag, neben Altmetall und Altgeräten, auch Matratzen und Altkleider mitnehmen.
In Schleswig-Holstein werden auch Altkleidercontainer illegal aufgestellt
Immer wieder würden in Schleswig-Holstein auch Altkleidercontainer illegal aufgestellt werden, teilte das LLUR bereits vor einiger Zeit auf seiner Homepage mit. Diese würden häufig auf Privatflächen abgestellt, und dann in der Dunkelheit geleert werden. Dies sei doppelt ärgerlich, da dadurch häufig das Stadt-/Gemeindebild verunstaltet sowie die legalen gemeinnützigen und gewerblichen Sammler benachteiligt würden. Wenn Bürgerinnen und Bürger beobachten, dass solche Container aufgestellt, geleert oder entfernt werden, bittet das LLUR um Mitteilung. Nähere Informationen unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abfallwirtschaft/sammlungen.html