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Impfen in Eutin ab dem 6. April im Bahnhofsgebäude möglich

Impfstelle in Heiligenhafen schließt zum 31. März 2022

Das Impfzentrum in Heiligenhafen. / FOTO: HILKE HAHN-WOLFF (Archiv)
Ostholstein. Die stationäre Impfstelle in Heiligenhafen wird zum 31. März 2022 geschlossen, da die Nachfrage zuletzt sehr gering war.

Die stationäre Impfstelle in Eutin, derzeit noch im Gastro-Pavillon der Festspiele Eutin gGmbH untergebracht, zieht am 1. April 2022 um. Letzter Impftag an diesem Standort ist daher Donnerstag, der 31. März 2022. Am neuen Standort im Bahnhofsgebäude der Stadt Eutin nimmt die stationäre Impfstelle dann ihren Betrieb am Mittwoch, dem 6. April 2022, wieder auf.

Mittwoch bis Samstag von 10.30 bis 19.30 Uhr

Die Öffnungszeiten sind Mittwoch bis Samstag von 10.30 bis 19.30 Uhr. Mittwochs bis freitags wird in der Impfstelle nur mit Termin geimpft. Am Samstag wird in offener Aktion auch ohne Termin während der Öffnungszeiten geimpft. Impf-Termine können online unter www.impfen-sh.de gebucht werden. Dort sind auch viele weitere Informationen zu diesem Thema zu finden.

Auch Kinder ab 5 Jahren können geimpft werden

Vorgesehen sind am neuen Standort zunächst zwei Impflinien, die bei Bedarf aufgestockt werden können. Die bekannten mRNA-Impfstoffe BioNTech und Moderna, aber auch der neue Impfstoff Novavax können nach Bedarf und Verfügbarkeit geimpft werden. In allen Impfstellen ist auch der niedriger dosierte Impfstoff von BioNTech (für 5-11 Jährige) vorrätig, so dass auch Kinder ab fünf Jahren geimpft werden können.

„Stationäre Impfstelle in Eutin ist enorm wichtig“

„Wir freuen uns sehr, dass die Stadt Eutin uns so kurzfristig den freien Teil des Bahnhofsgebäudes zur Verfügung stellen konnte, um weiterhin den Betrieb einer Impfstelle in Eutin in guter Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung aufrecht zu erhalten“, bedankt sich Landrat Reinhard Sager bei der Stadt Eutin und Bürgermeister Carsten Behnk. „Ich freue mich, dass wir in Eutin eine stationäre Impfstelle sicherstellen konnten. Dies ist für die Eutiner Bevölkerung und das Eutiner Umland enorm wichtig, so dass wir den derzeit leerstehenden Teil des Bahnhofsgebäude dem Kreis gerne zur Verfügung gestellt haben“, ergänzt Behnk.

Appell an alle Einwohner*innen

„Gleichzeitig rufen wir weiterhin alle Personen, die sich noch nicht haben impfen lassen, erneut auf, umgehend diese kostenlose und einfache Möglichkeit wahrzunehmen, um sich, ihre Angehörigen und alle anderen Menschen zu schützen. Auch ukrainische Flüchtlinge können sich in der stationären Impfstelle oder bei den mobilen Impfteams überall im Lande kostenlos impfen lassen“, appellieren Sager und Behnk einhellig an alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Gute Zusammenarbeit und Hilfsbereitschaft

Die zweite stationäre Impfstelle in Heiligenhafen wird dagegen zum 31. März 2022 geschlossen, da die Nachfrage zuletzt sehr gering war. „Ich danke den AMEOS-Klinken sehr für die kurzfristige und unbürokratische Bereitstellung der dortigen Räumlichkeiten, ebenso der Eutiner Festspiele gGmbH für die vorübergehende Nutzung des Gastro-Pavillons an der Opernscheune, der jetzt für die neue Festspiel-Saison vorbereitet werden muss. Auch allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Team der KVSH gilt mein besonderer Dank, die so schnell und mit viel Einsatzbereitschaft die beiden Impfstellen im November des letztes Jahres eingerichtet bzw. betrieben haben“, lobte Sager die gute Zusammenarbeit und Hilfsbereitschaft aller Beteiligten.

Befristeter Vertrag mit Verlängerungsoption

Der Vertrag der bisherigen Impfstelle in Eutin endet zum 30. April 2022. Die Räumlichkeiten werden für den kommenden Eutiner Festspielsommer benötigt, so dass ein weiterer Betrieb dort nicht mehr in Betracht kommt. Nachdem das Land entschieden hat, die Impfstellen in reduziertem Umfang auch über den 31. März 2022 zu betreiben, hat der Kreis daher nach anderen Räumlichkeiten in Eutin gesucht und wurde im Bahnhofsgebäude fündig. Der Vertrag für die Räumlichkeiten ist vorerst bis zum 30. Juni 2022 befristet, mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2022, sowie gegebenenfalls auch darüber hinaus.

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