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Ohne Führerschein von Mönchengladbach an die Ostsee

Die Polizei nahm die Verfolgung auf

Oldenburg. Der Fahrzeugführer muss sich nun in verschiedenen Verfahren verantworten.

Am gestrigen Dienstag, dem 5. Juli 2022, entzog sich auf der BAB 1 ein Fahrzeug einer geplanten Kontrolle durch einen zivilen Streifenwagen des Polizei Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz. Der Wagen konnte später gestoppt werden, wobei sich der Grund des Verhaltens des Fahrzeugführers herausstellte: Er besitzt keinen Führerschein und stand zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Kontrolle durch einen zivilen Streifenwagen

Gegen 15.30 Uhr befuhr eine zivile Streifenwagenbesatzung des Polizei Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz die Autobahn A1 Richtung Norden. Zwischen den Anschlussstellen Lensahn und Oldenburg Süd fiel ihnen ein PKW Opel Corsa auf. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle und setzten sich vor das Fahrzeug. Sie gaben deutliche Anhaltezeichen nach hinten und fuhren am Rastplatz Damlos ab. Bis dorthin folgte der Corsa den Beamten auch, gab dann aber plötzlich Gas und fuhr auf der Autobahn weiter in Richtung Norden.

Betäubungsmittel wurden sichergestellt

Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf und konnten das Fahrzeug an der Ausfahrt Oldenburg Süd durch ein Fahrmanöver zum Halten zwingen. Die anschließende Kontrolle des 38-jährigen Fahrzeugführers aus Mönchengladbach folgte auf einem der Ausfahrt gegenüberliegenden Parkplatz. Dort gab der Mann den Grund für sein Verhalten zu: Er ist nicht im Besitz eines Führerscheines und hatte zudem am Vorabend einen Joint geraucht. Unter dem Fahrersitz fanden die Beamten schließlich noch eine kleine Dose, in der sich neben einer geringen Menge Marihuana auch wenige Gramm Amphetamine befanden. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.

Eine Blutprobe wurde entnommen

Dem Nordrhein-Westfalen wurde in einem nahe gelegenen Krankenhaus zur Beweissicherung der Betäubungsmittelkonzentration eine Blutprobe entnommen. Seine 39-jährige Beifahrerin (auch aus NRW) besaß zwar einen Führerschein, wies aber einen Atemalkoholwert von 0,56 Promille auf. Aus diesem Grund wurde auch ihr die Weiterfahrt vorerst untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Auch gegen den 97-jährigen Halter des Fahrzeugs wird ermittelt

Der Fahrzeugführer muss sich nun in verschiedenen Verfahren wegen des Verdachts des Führens eines Fahrzeugs ohne die gültige Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitten, sowie des Missachtens von Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten verantworten. Außerdem wurde eine Anzeige wegen des Verdachts des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln gefertigt. Auch gegen den 97-jährigen Halter des Fahrzeugs wird aufgrund des Überlassens des Fahrzeugs im Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

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